Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch (11.08.2010) den
Eilantrag auf Unterlassung der Bauarbeiten am Stuttgarter Hauptbahnhof
abgewiesen hat, werden zur Stunde (Donnerstag, 12.08.2010) mehrere
Baucontainer auf dem Areal am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs abgestellt.
Damit wird auf dem der Deutschen Bahn AG übertragenen Gelände die Möglichkeit
geschaffen, die Arbeiten im Zusammenhang mit Stuttgart 21 fortzusetzen.
Polizeibeamte haben die Lastentransporte auf das Gelände begleitet.