Politik
Cannstatter Volksfest - Präventionsarbeit der Polizei
Alkoholkonsum von Jugendlichen und Heranwachsenden, einhergehend mit einer erhöhten Bereitschaft zu Gewaltdelikten, steht weiterhin im Fokus des öffentlichen Interesses.
Alkoholexzesse bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können schwerwiegende Folgen haben. Junge Leute unterschätzen oft die rechtlichen, sozialen oder gesundheitlichen Folgen oder kennen sie nicht.

Gemeinsam mit der Bundespolizei, den umliegenden Polizeidirektionen und weiteren mit Präventionsaufgaben betrauten Partnern klärt die Stuttgarter Polizei bei Frühlings- und Volksfesten regelmäßig u.a. an Informationsständen über Jugendschutzbestimmungen und Gefahren des Alkohols auf. Darüber hinaus achtet die Polizei bereits auf den Anfahrtswegen zum Fest auf alkoholisierte Jugendliche. Beim diesjährigen Cannstatter Volksfest informieren Mitarbeiter der Bundespolizei, der evangelischen Gesellschaft und des Polizeipräsidiums Stuttgart über die Gefahren des Alkoholkonsums. Dazu kann die sogenannte Rauschbrille ausprobiert werden, mit der eine erhebliche Alkoholbeeinflussung simuliert werden kann.

Der Informationsstand befindet sich am Ausgang des Cannstatter Bahnhofs zum Wasengelände am2. und 9. Oktober 2010, jeweils 13.00 bis 18.00 Uhr. An einem weiteren Informationsstand auf dem Festgelände bei den Parkplätzen Cannstatter Wasen informieren Beamte der Verkehrserziehung des Polizeipräsidiums Stuttgart und Mitarbeiter der Verkehrswacht am Samstag, 09. Oktober, von 10.00 bis 18.00 Uhr, unter anderem über die Gefahren bei Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr.Werden erheblich alkoholisierte Jugendliche festgestellt, müssen sie damit rechnen, dass die Führerscheinstelle informiert wird. Dies kann zur Folge haben, dass die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt und der Führerschein oder der Erwerb des Führerscheins gefährdet wird.

Zusätzlich sind Mitarbeiter des Jugendamts auf dem Festgelände unterwegs, die ein Auge auf alkoholisierte Jugendliche haben.

Sie verständigen im Ernstfall die Eltern und achten zudem auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Die Polizei bietet einen Alkohol-Abgabe-Trainer im Internet an. Hier können sich Verantwortliche und Beschäftigte aus Gastronomie und Einzelhandel über die geltenden Jugendschutzbestimmungen Klarheit verschaffen. Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Internet und www.polizei.bwl.de.



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