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Reform der Rundfunkgebühren - unausgewogen
Gerecht, unbürokratisch und keinesfalls teurer - das sind die Anforderungen der Wirtschaft an das neue Rundfunkfinanzierungsmodell, das ab 2013 eingeführt werden soll.

Nach den bisher vorliegenden Plänen würde die Wirtschaft durch das neue Finanzierungsmodell
künftig schätzungsweise 800 Mio. Euro pro Jahr zahlen müssen statt
wie bisher ca. 450 Mio. Euro - das wäre nahezu eine Verdoppelung. Dies kann und
darf keinesfalls Ergebnis dieser Rundfunkfinanzierungsreform sein! Zumindest erwartet
die Wirtschaft eine Deckelung ihres Finanzierungsbeitrags auf heutigem Niveau.
Selbst das ist eigentlich nicht sachgerecht, weil jeder Privathaushalt ohnehin schon
einen Rundfunkbeitrag bezahlen muss.
Der von den Ländern vorgesehene Betriebsstättenansatz ist aus Sicht der Wirtschaft
zudem unausgewogen. Er benachteiligt vor allem kleine gegenüber großen Unternehmen
und belastet diese überproportional. Benachteiligt werden zudem Filialunternehmen.
Diese werden gegenüber gleich großen Unternehmen mit nur einem
Standort schlechter gestellt. In Einzelfällen würde der Betriebsstättenansatz zum Anstieg
des Beitrags von mehreren Tausend Prozent führen.
Zudem weist das neue Finanzierungsmodell an mehreren Stellen systematische Brüche
auf und ist nicht konsequent geräteunabhängig. Mit einem Beitrag muss künftig
die gesamte Rundfunknutzung abgegolten sein - Autoradios und Empfangsgeräte in
Hotelzimmern dürfen nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen
herangezogen werden.
Die mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbundene Belastung
muss auch im Hinblick auf die Unternehmen gerecht verteilt werden. Das ist weder
mit dem vorgesehenen Betriebsstättenansatz noch mit der geräteabhängigen Belastung
von Hotelzimmern und nicht-privaten Pkw möglich. Die Wirtschaft fordert ein
konsistentes System, das außerordentliche Belastungen und Verwerfungen beseitigt.
Nur so kann das neue Beitragsmodell die unabdingbare Akzeptanz finden. Durch ein
ausdrückliches Moratorium im neuen Staatsvertrag muss zudem sichergestellt werden,
dass der Finanzierungsbeitrag der Wirtschaft nicht über das bisherige Niveau
hinaus ansteigt.





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