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Warmer Steuerregen stoppt kalte Progression
Die Steuerschätzung im November 2011 wird das kontinuierliche Wachstum der Steuereinnahmen bestätigen.

Erneut wird die letzte Schätzung übertroffen. Das bisher höchste Niveau der Steuereinnahmen aller Zeiten in Höhe von 561,2 Mrd. Euro (2008) wird nach der Finanzkrise schon in diesem Jahr wieder erreicht und nicht, wie ursprünglich angenommen, erst 2013. Angesichts der vielen überschuldeten aaten im Euro-Raum ist das für Deutschland ein ermutigendes Zeichen. Die gesamtstaatliche Verschuldung beträgt zwar auch hierzulande noch hohe 81 % des BIP. Die Neuverschuldung erreicht aber 2011 nur noch 1,5 % und liegt damit deutlich unterhalb der Wachstumsrate des BIP. Der Bund kann, wenn er will, bereits 2015 seine im Grundgesetz verankerte Schuldengrenze von 0,35 % erreichen – ein Jahr früher als vorgeschrieben.

Staat verdient an Inflation
Die konstant fließenden Steuermehreinnahmen beruhen zum einen auf realem Wachstum, zum anderen auf steigenden Preisen. In diesem Jahr bewirkt ein kräftiges Wachstum die höheren Steuereinnahmen. 2012 wird es dann in erster Linie eine höhere Inflationsrate sein, die die Staatsfinanzen verbessert – allerdings auf Kosten der privaten Nettoeinkommen.

Entschärfung der „kalten Progression“, …
Der progressive Tarif in der Einkommensteuer führt bei steigenden Einkommen sogar zu überproportional höheren Steuereinnahmen. Am 20. Oktober gaben der Bundesfinanz- und der Bundeswirtschaftsminister bekannt, dass die Regierung einen Betrag von sechs bis sieben Milliarden Euro einsetzen will, um damit ab 2013 den Tarif der Einkommensteuer an die Inflation anzupassen. Der Staat wolle sich nicht an den inflationsbedingten Mehreinnahmen eines progressiven Steuertarifs ‚bereichern’. Zudem will die Bundesregierung ab der nächsten Legislaturperiode alle zwei Jahre Tarifkorrekturen prüfen, um die Wirkung der kalten Progression auszugleichen – aus Sicht der Wirtschaft ein wichtiger Schritt. Eine solche korrigierte Einkommensteuerbelastung würde auch dem Mittelstand und den Kleinunternehmen helfen, da für die Personenunternehmen die Einkommensteuer die eigentliche Unternehmensteuer darstellt.

… aber Verfassungsgericht schreibt Anpassung bereits vor
Die regelmäßige Prüfung des Tarifs, zu der sich die Bundesregierung verpflichtet, ist keine ganz neue Erfindung: Verfassungsrechtlich muss der Gesetzgeber das Existenzminimum steuerfrei belassen, weshalb in Abständen von zwei bis drei Jahren ein Existenzminimumbericht veröffentlicht wird. Danach muss zumindest der Grundfreibetrag im Tarif regelmäßig angehoben werden.

Oder doch lieber der Soli?
Wenn eine Tarifkorrektur am Bundesrat scheitert, könnte der Bund stattdessen den Solidaritätszuschlag senken. Dies hätte er allein in der Hand, weil die Einnahmen aus dem Soli nur ihm zufließen. Eine Korrektur beim Soli beseitigt zwar nicht grundsätzlich die kalte Progression. Aber sie würde eine Rückgabe in?ationsbedingt höherer Steuern ermöglichen, wenn Strukturreformen vom Bundesrat blockiert werden sollten.

Notwendige Steuervereinfachung
Steuervereinfachung bleibt auch jenseits der Korrekturen in der Einkommensteuer auf der Tagesordnung. Dazu gehören aus Sicht der Wirtschaft der Abbau von Missbrauchsnormen und Nachweispflichten sowie eine moderne Gruppenbesteuerung und eine systematische Verlustverrechnung. Nur so können international aufgestellte Unternehmen flexibel agieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Auf die Vorschläge der Bundesregierung zu diesen Punkten wartet die Wirtschaft ebenso ungeduldig wie auf den Stopp der kalten Progression.





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